Balkan Recruiters
ab 5.000 €
je Vermittlung – inkl. Vorabzustimmung und Fristenkontrolle.
- Suche, Screening und Casting
- Visums- und Behördenverfahren
- Kontingent- und Fristenlogik im Blick
50.000 Zustimmungen pro Jahr, aufgeteilt auf Monate und Staatsangehörigkeiten – und 2025 bereits am 2. Dezember erschöpft.
Kein anerkannter Abschluss nötig · Kontingent begrenzt
Die Westbalkanregelung ist ein eigenständiger Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt – aber kein unbegrenzter.
Viele Arbeitgeber scheitern an der Berufsanerkennung – und übersehen, dass die Westbalkanregelung genau diese Hürde nicht kennt.
| Kriterium | Westbalkanregelung | Fachkräfteeinwanderungsgesetz |
|---|---|---|
| Anerkannter Berufsabschluss nötig? | Nein | In der Regel ja |
| Wer kann kommen? | Auch Helfer und Angelernte | Fachkräfte mit anerkannter Qualifikation |
| Konkretes Arbeitsplatzangebot nötig? | Ja | Ja |
| Zustimmung der Bundesagentur nötig? | Ja | Je nach Titel |
| Jahreskontingent? | Ja – 50.000 | Nein |
| Staatsangehörigkeit | Nur die 6 Westbalkanstaaten | Weltweit |
Wer einen erfahrenen Schweißer, Elektriker oder LKW-Fahrer aus Bosnien einstellen will, scheitert beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz oft an der Berufsanerkennung – einem Verfahren, das Monate dauern kann und nicht immer erfolgreich ist. Die Westbalkanregelung verlangt sie schlicht nicht. Geprüft wird stattdessen, ob die Arbeitsbedingungen denen inländischer Beschäftigter entsprechen.
Am 2. Dezember 2025 waren alle 50.000 Zustimmungen für das Jahr vergeben. Anträge ohne bereits vorliegende Zustimmung liefen danach ins Leere und wurden abgelehnt. Abgelehnte Anträge werden nicht in das Kontingent des Folgejahres übernommen – im neuen Jahr muss neu beantragt werden.
Hinzu kommt: Das Kontingent ist nicht nur auf das Jahr, sondern auf Monate und Staatsangehörigkeiten aufgeteilt. Die Monatskontingente sind der Bundesagentur für Arbeit vorgegeben – sie kann sie weder selbst festlegen noch verändern. Ein Antrag kann also auch mitten im Jahr am Monatskontingent für ein bestimmtes Herkunftsland scheitern.
Quellen: Bundesagentur für Arbeit – Westbalkanregelung; Meldung zur Ausschöpfung des Jahreskontingents 2025 vom 2. Dezember 2025. Stand Juli 2026 – bitte vor Antragstellung prüfen.Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD ist vorgesehen, das Kontingent auf 25.000 Zustimmungen pro Jahr zu halbieren. Die Bauwirtschaft lehnt das mit Verweis auf die demografische Entwicklung ab. Ob und wann die Halbierung kommt, ist zum Stand dieser Seite offen – für die Planung heißt das: Wer ohnehin einstellen will, hat wenig Grund zu warten.
Der Weg vom Stellenangebot zur Arbeitsaufnahme – und die Stelle, an der Sie Zeit gewinnen können.
Über die Agentur oder selbst über die Plattform. Ohne konkretes Arbeitsplatzangebot geht nichts weiter.
Konkretes Angebot mit Arbeitsbedingungen, die denen inländischer Beschäftigter entsprechen. Das prüft die Bundesagentur.
Optional, aber der wirksamste Hebel: Der Arbeitgeber beantragt die Zustimmung vorab statt sie über die Botschaft laufen zu lassen.
Die Fachkraft beantragt das Visum bei der zuständigen Auslandsvertretung – mit der Zustimmung im Rücken.
Läuft das Verfahren vollständig über die Botschaft, müssen Sie als Arbeitgeber im Regelfall nicht selbst gegenüber der Bundesagentur für Arbeit aktiv werden. Bequem – aber langsam. Mit der Vorabzustimmung können Sie das Verfahren beschleunigen. Angesichts eines Kontingents, das nach Monaten aufgeteilt ist und zuletzt Anfang Dezember endete, ist das kein Detail, sondern oft der Unterschied zwischen dieser und der nächsten Jahresrunde.
Ist die Arbeitskraft älter als 45 Jahre und holen Sie zum ersten Mal eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein, muss die Person entweder ein Bruttojahresgehalt von mindestens 55.770 € (Wert für 2026) erhalten – das sind 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung – oder es muss ein Nachweis über eine angemessene Altersversorgung vorliegen. Da die Beitragsbemessungsgrenze jährlich angepasst wird, ändert sich dieser Betrag jedes Jahr.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Wert für 2026, Stand Juli 2026 – bitte vor Antragstellung prüfen.Für Staatsangehörige von sechs Ländern: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Kroatien gehört nicht dazu – kroatische Staatsangehörige sind EU-Bürger und brauchen ohnehin keine Arbeitserlaubnis.
Die Bundesagentur für Arbeit darf pro Kalenderjahr maximal 50.000 Zustimmungen erteilen. Dieses Kontingent gilt seit dem 1. Juni 2024 und ist auf Monate und Staatsangehörigkeiten aufgeteilt. Die Monatskontingente sind der Bundesagentur vorgegeben; sie kann sie nicht selbst festlegen oder verändern.
Dann werden weitere Anträge abgelehnt. Das Jahreskontingent 2025 war bereits am 2. Dezember 2025 ausgeschöpft. Abgelehnte Anträge werden nicht in das Kontingent des Folgejahres übernommen – im neuen Jahr muss neu beantragt werden. Wer plant, sollte deshalb früh im Jahr starten.
Nein. Das ist der zentrale Unterschied zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Die Westbalkanregelung setzt keinen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss voraus. Erforderlich sind ein konkretes Arbeitsplatzangebot und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, die unter anderem prüft, ob die Arbeitsbedingungen denen inländischer Beschäftigter entsprechen.
Läuft das Verfahren vollständig über die Botschaft, müssen Arbeitgeber im Regelfall nicht selbst gegenüber der Bundesagentur für Arbeit aktiv werden – das kostet aber Zeit. Mit der Vorabzustimmung können Sie das Verfahren beschleunigen. Da das Kontingent nach Monaten aufgeteilt ist und zuletzt früh erschöpft war, ist dieser Zeitgewinn praktisch relevant.
Für Arbeitskräfte über 45 Jahre, für die erstmals eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit eingeholt wird, muss ein Bruttojahresgehalt von mindestens 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung gezahlt werden – 2026 sind das 55.770 Euro pro Jahr. Alternativ ist ein Nachweis über eine angemessene Altersversorgung möglich.
Die Regelung erklärt den Rechtsweg – nicht, wo die Kandidaten sind. Dafür gibt es zwei Wege.
ab 5.000 €
je Vermittlung – inkl. Vorabzustimmung und Fristenkontrolle.
490 € / Monat
Pauschal – unabhängig von der Zahl der Einstellungen. Start ab 0 €.
Die Westbalkanregelung ist für viele deutsche Unternehmen der praktikabelste Weg, um Arbeitskräfte aus dem Ausland einzustellen. Sie gilt für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, sie ist seit der Neuregelung unbefristet gültig – und sie verlangt, anders als das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, keinen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss. Damit ist sie der zentrale Zugang für Berufe wie Schweißer, Elektriker, KFZ-Mechatroniker, LKW-Fahrer, Metallbauer oder Bauhelfer.
Der Preis dieser Offenheit ist das Kontingent: höchstens 50.000 Zustimmungen pro Kalenderjahr, aufgeteilt auf Monate und Staatsangehörigkeiten. 2025 war es am 2. Dezember ausgeschöpft; abgelehnte Anträge wandern nicht ins Folgejahr. Zusätzlich steht im Koalitionsvertrag die Halbierung auf 25.000 im Raum. Für Arbeitgeber folgt daraus eine simple Konsequenz: früh im Jahr planen und die Vorabzustimmung nutzen, statt das Verfahren allein über die Botschaft laufen zu lassen.
Bleibt die Frage, wo die Kandidaten herkommen. Über die Full-Service-Vermittlung von Balkan Recruiters übernimmt die Agentur Suche, Screening und das gesamte Verfahren, erfolgsbasiert abgerechnet. Über die Plattform CandidateForce suchen Sie selbst im gesamten Kandidatenpool – zum monatlichen Pauschalpreis, unabhängig davon, wie viele Personen Sie einstellen. Welcher Weg für Sie günstiger ist, hängt vor allem daran, ob Sie eigene Recruiter haben: der Rechner beantwortet das in vier Fragen, die Kostenübersicht stellt beide Modelle gegenüber.